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   LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20   

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LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20 (https://dejure.org/2022,2179)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.2022 - 3 O 325/20 (https://dejure.org/2022,2179)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 3 O 325/20 (https://dejure.org/2022,2179)
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  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Ein solcher Betriebsunfall liegt vor, wenn ein unmittelbarer äußerer - örtlicher und zeitlicher - Zusammenhang zwischen einem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Eisenbahn besteht oder wenn der Unfall durch eine dem Bahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht worden ist (vgl. BGH, BGHZ 158, 130 ff m.w.N.).

    Durch die rechtliche Trennung mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz sollte eine Enthaftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens nicht erfolgen, etwaige Nachteile für Geschädigte wollte der Gesetzgeber keinesfalls in Kauf nehmen (vgl. hierzu bspw. BGH, BGHZ 158, 130f, m.w.N.).

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsinhaber hinzunehmen ist (so die ständige Rechtsprechung: BGHZ 62, 351; BGH NJW 1986, 2312; 1990, 1167; BGH VersR 2004, 612; BGH NZV 2004, 395; BGH NZV 2008, 79).

  • LG Bonn, 20.11.2007 - 2 O 367/06

    Anspruch auf Schmerzensgeld gegen eine Fahrschule nach einem Sturz mit dem

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Ferner herangezogen hat das Gericht die Entscheidung des Landgerichts Bonn, Urteil vom 20.11.2007 - 2 O 367/06, das einem Mann wegen einer Knieverletzung, der nahezu 8 Wochen auf Unterarmstützen angewiesen und eine Schiene tragen musste sowie sich 14 Monate nach dem Unfall einem arthroskopischen Eingriff zur Beseitigung der Verletzungsfolgen unterziehen musste sowie eine Vielzahl von krankengymnastischen Therapiestunden zu absolvieren hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 6500 ? für angemessen erachtete.
  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 99/84

    Ersatzansprüche wegen Verschmutzung eines Gewässers durch höhere Gewalt

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsinhaber hinzunehmen ist (so die ständige Rechtsprechung: BGHZ 62, 351; BGH NJW 1986, 2312; 1990, 1167; BGH VersR 2004, 612; BGH NZV 2004, 395; BGH NZV 2008, 79).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - 15 U 44/05

    Ansatz einer Auslagenpauschale bei einem Schadensfall, der nicht auf einem

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Eine generelle Anerkennung einer solchen Pauschale für sämtliche Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen - etwa auch im Rahmen der vertraglichen Haftung - gibt es in der Rechtsprechung nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2005 - 15 U 44/05) und ist angesichts der unterschiedlichen Abläufe bei der jeweiligen Schadensabwicklung auch nicht gerechtfertigt (so auch BGH NJW 2012, 2267).
  • LG München I, 27.03.2015 - 20 O 10380/13

    Mitverschulden gegenüber der Tierhalterhaftung bei Hundesprung

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Als Vergleichsmaßstab sodann herangezogen hat die Kammer zunächst die Entscheidung des Landgerichts München I, Endurteil vom 27.03.2015 - 20 O 10380/13 bei dem der Klägerin, die am rechten Knie eine subtotale Ruptur des Innenbandes erlitten hatte, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens in Höhe von 50 % ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 ? zugesprochen hat.
  • OLG Köln, 31.05.1990 - 27 W 15/90
    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Mithin konnte der Streitwert insoweit nicht unter diesem Betrag festgesetzt werden (so auch OLG Köln, Beschluss vom 31.05.1990 - 27 W 15/90).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2011 - 4 U 249/10

    Verkehrssicherungspflicht: Schmerzensgeld für Ruptur des Innenbandes und Einriss

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Weiter herangezogen hat das Gericht eine Entscheidung des Oberlandgerichts Frankfurt, Urteil vom 06.04.2011 - 4 U 249/10, das einem Mann wegen eines Knieinnenschadens, der in einer Innenbandteilruptur mit einem geringen Gelenkerguss und einem kleinen horizontalen Einriss des Innenmeniskusses bestand, was mit einer starken Einschränkung der Beweglichkeit von 10 Tagen und darüber hinaus weiter anhaltenden Schmerzen einherging, ein Schmerzensgeld in Höhe von 750, 00 ? zugesprochen hat.
  • AG Essen, 15.04.2008 - 9 C 1/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Abbiegevorgang nach rechts

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Weiter berücksichtigt hat das Gericht eine Entscheidung des Amtsgerichts Essen, Urteil vom 15.04.2008 - 9 C 1/08, dass in einem Fall wegen einer Verletzung am linken Kniegelenk, konkret eine Kniegelenkdistorsion mit Zerrung des Innenbandes und Prellung, verbunden mit zahlreichen Behandlungen und einer Operation mit längerer Arbeitsunfähigkeit, ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von insgesamt 2.000 ? für angemessen erachtete.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Eine generelle Anerkennung einer solchen Pauschale für sämtliche Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen - etwa auch im Rahmen der vertraglichen Haftung - gibt es in der Rechtsprechung nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2005 - 15 U 44/05) und ist angesichts der unterschiedlichen Abläufe bei der jeweiligen Schadensabwicklung auch nicht gerechtfertigt (so auch BGH NJW 2012, 2267).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch

    Auszug aus LG Koblenz, 20.01.2022 - 3 O 325/20
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsinhaber hinzunehmen ist (so die ständige Rechtsprechung: BGHZ 62, 351; BGH NJW 1986, 2312; 1990, 1167; BGH VersR 2004, 612; BGH NZV 2004, 395; BGH NZV 2008, 79).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

  • BGH, 30.05.1974 - III ZR 190/71

    Verunreinigung von Gewässern

  • OLG München, 26.03.2019 - 24 U 2290/18

    Ersatz von Verdienstausfallschaden

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